Begutachtungsstelle gemäß Waffengesetz (1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung)
Waffenpsychologische Velässlichkeitsprüfung
Das Waffengesetz bzw. die Durchführungsverordnung des Waffengesetzes (WaffV) schreibt vor, dass Pesonen, die eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpaß zum Erwerb und Besitz einer Waffe beantragen wollen, eine waffenrechtliche bzw. waffenpsychologische Verläßlichkeitsprüfung durchführen müssen bzw. hierzu ein psychologisches Gutachten der Berhörde vorzulegen haben.